Kommunalwahl – Was Du beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten musst!

Du hast schonmal von Kumulieren und Panaschieren gehört, weißt aber nicht genau, wie das funktioniert? Und wie viele Stimmen hast Du eigentlich bei der Wahl zur Verfügung?

Bei der Kommunalwahl am 15.03.2026 hast Du so viele Stimmen zu vergeben, wie Mandate zu besetzen sind. Die hessische Kommunalwahlverordnung gibt für Gemeinden von 15.000 bis 25.000 Einwohnern eine Größe der Stadtverordnetenversammlung von 37 Stadtverordneten vor. Du hast demzufolge 37 Stimmen, die Du auf dem Wahlzettel bei der Kommunalwahl für das Büdinger Stadtparlament verteilen kannst.

Hier sind einige Regeln, die Du beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten musst. Du kannst Kumulieren, also Deine Stimmen auf die verschiedenen Kandidaten einer Liste verteilen oder Panaschieren, in dem Du Deine Stimmen auf einzelne Kandidaten verschiedener Listen verteilst.

Wird es jetzt haarig? Nein, keine Angst. Hat man die Regeln verstanden, ist die erfolgreiche Abgabe des gültigen Wahlzettels nur einen Katzensprung entfernt. In den unten gezeigten Beispielen wird zur Vereinfachung mit einer Stimmenanzahl von 10 gerechnet.